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Entlassmanagement

Bei uns gehört zu einer tagesklinischen Behandlung auch, dass wir mit Ihnen gemeinsam klären, ob bzw. welcher Versorgungs- und Unterstützungsbedarf im Anschluss an die tagesklinische Behandlung besteht. Wir beraten Sie hinsichtlich möglicher Weiterbehandlungs- und Unterstützungsangebote. Für unsere kinder- und jugendpsychiatrische Tagesklinik umfasst dies nicht nur das gesetzlich vorgeschriebene Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1 SGB V, sondern auch darüber hinausgehende Maßnahmen und Angebote.

Das gesetzlich vorgeschriebene Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1 SGB V umfasst bei Vorliegen einer medizinischen Notwendigkeit insbesondere antragspflichte Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (Reha-Behandlungen, Hilfsmittel, o.ä.) und Leistungen der Pflegeversicherung (Beantragung eines Pflegegrades o.ä.). Nähere Informationen hierzu finden Sie auf dem bundeseinheitlichen Vordruck Anlage 1a „Patienteninformation zum Entlassmanagement“. Da in unserer Tagesklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie ausschließlich psychische Störungen/Erkrankungen behandelt werden, bestehen in den meisten Fällen keine somatischen Erkrankungen, die einer Anschlussbehandlung im o.g. Sinne bedürfen.

Wir bieten Ihnen aber auch darüber hinaus Beratung und Unterstützung an: Häufig sind im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie im Anschluss an eine tagesklinische Behandlung andere Maßnahmen empfehlenswert, z. B. Beispiel eine ambulante kinder- und jugendpsychiatrische bzw. psychotherapeutische Weiterbehandlung und/oder Jugendhilfemaßnahmen. Auch Fragen zur weiteren Beschulung sind häufig von Bedeutung. Mit Ihnen gemeinsam klären wir den Bedarf und unterstützen Sie mit Ihrem Einverständnis beispielsweise durch Kontaktaufnahme und Informationsaustausch mit Weiterbehandlern und/oder Jugendämtern.